Anfrage 0071

Aus DGfM
Version vom 5. November 2013, 14:04 Uhr von Dennler (Diskussion | Beiträge) (Antwort)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

1. Anfrage vom: 19.06.2013

Stand: 22.08.2013


2. Problembeschreibung:

Diagnosen:
Commotio cerebri
Distale Radiusfraktur rechts mit Gelenkbeteiligung
Nicht dislozierte BWK-3-Fraktur

Der Patient wurde nach einem Motorradunfall mit dem Rettungsdienst in unsere Notaufnahme verbracht. Aufgrund des Unfallherganges wurde eine Schwerverletztenspiral-CT Untersuchung durchgeführt. Intracerebrale Blutungen oder intraabdomielle Verletzungen konnten nicht ausgeschlossen werden, es zeigt sich jedoch der dringende Verdacht auf eine Brustwirbelkörperfraktur ohne wesentliche Dislokation. In den ergänzenden Röntgenaufnahmen des rechten Handgelenkes zeigte sich eine Fraktur des Processus styloideus radii mit Gelenkflächenbeteiligung. Diese wurde am Folgetag in o.g. Weise operativ versorgt.


3. Frage:

Welches ist die Hauptdiagnose?


4. ggf. Lösungsansatz:

Unserer Meinung nach hat natürlich die Kombination aller Diagnosen zur Aufnahme geführt. Letzendlich wäre der Patient aber wohl auch "nur" bei Commotio cerebri, bei der eine Intracerebrale Blutungen oder intraabdomielle Verletzungen nicht ausgeschlossen, aufgenommen worden. Nicht aber bei einer UA-Fraktur. Daher sehen wir die S06 als Hauptdiagnose, da eine Kopfverletzung als schwerwiegendste gewertet werden muss. (DKR 1911a). Der MDK besteht auf die HD S52.50 Distale Fraktur des Radius und begründet mit DKR D002 und dem höheren Ressourcenaufwand. Was stimmt? Wie ist Ihre Meinung?


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR D002
DKR 1911a

Antwort

Für das Katalogjahr 2014 wurde die DKR 1911m im Sinne einer Klarstellung neugefasst:

Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen Im Fall von mehreren näher beschriebenen Verletzungen, die in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.

(aktualisiert 05.11.2013)




Zurück zu Anfrage 0070

Weiter zu Anfrage 0072

Zurück zur Anfragen Übersicht