KDE-164
Schlagwort: Bronchien, Spülung, Lavage
Stand: 2008-01-08
Aktualisiert: 2009-01-22
Problem/Erläuterung
Bei Patienten mit z.B. chronisch obstruktiver Atemwegserkrankung oder Pneumonie wird bei vermehrtem bzw. zähem Bronchialschleim während einer flexiblen Bronchoskopie aus therapeutischen Gründen eine Spülung der Bronchien (Bronchiallavage) mit insgesamt ca. 50 ml physiologischer Kochsalzlösung vorgenommen. Ist dies mit dem OPS 8-173 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge korrekt verschlüsselt?
Kodierempfehlung
Die Bronchiallavage ist eine Spülung der Bronchien mit Kochsalzlösung, um z.B. zähen Bronchialschleim zu entfernen oder um Bronchialsekret zur weiteren diagnostischen Aufarbeitung zu gewinnen. Es werden in der Regel kleine Spülvolumina (durchschnittlich ca. 10-20 ml) verwendet.
Bei dem OPS-Kode 8-173 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge wird als Exklusivum die Bronchiallavage (ohne OPS-Kode) aufgeführt und der Hinweis gegeben, dass der OPS 8-173 nur für die sehr aufwendige Spülung der Lunge, z.B. bei Alveolarproteinose, vorgesehen ist.
Dieses Verfahren wird auch whole lung lavage = Ganzlungenlavage genannt. Die Spülung wird in Narkose nach Intubation mit einem Doppellumentubus (einseitige Beatmung) durchgeführt. Der zu spülende Lungenflügel wird entlüftet und mit Volumina von mehreren Litern Kochsalzlösung (bis zu 30 Liter) über meist mehrere Stunden gespült, bis eine gewisse Extinction (Aufklarung) der Spülflüssigkeit erreicht ist.
Alveolarproteinosen sind seltene Störungen des Surfactantmetabolismus, die zur Anhäufung von Surfactant in der Lunge und durch eine Diffusionsstörung zu einer schweren respiratorischen Insuffizienz führen.
Im o.g. Fall ist die bronchoskopische Absaugung/Spülung mit kleinen Volumina mit dem OPS 1-620.0 Diagnostische Tracheobronchoskopie, mit flexiblem Instrument, ohne weitere Maßnahmen anzugeben. Ein spezifischer OPS für die Spülung (Bonchiallavage) existiert nicht.
Bei Kodierung des OPS 8-173 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge sind o.g. Kriterien wie Narkose, große Bronchialspülvolumina und längere Untersuchungsdauer zu fordern.
Siehe auch Kodierempfehlung 128.
Kommentar FoKA
Dissens
Es besteht Konsens, dass der beschriebene Sachverhalt nicht mit dem Kode 8-173 beschrieben werden kann.
Die im letzten Absatz genannten Kriterien sind jedoch nicht Bestandteil der OPS-Beschreibung zu 8-173 . Gefordert wird lediglich eine "sehr aufwendige Spülung der Lunge z.B. bei Alveolarproteinose".
Außerdem wird die bronchoalveolärer Lavage mittels flexiblem Instrument mit 1-620.01 Diagnostische Tracheobronchoskopie, mit flexiblem Instrument, mit bronchoalveolärer Lavage kodiert.
Rückmeldung SEG 4
Steht noch aus.
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