KDE-496

Aus DGfM
Version vom 27. Januar 2014, 10:27 Uhr von Dennler (Diskussion | Beiträge) (Kodierempfehlung SEG-4:)

Wechseln zu: Navigation, Suche

Schlagworte: Rhizarthrose, Sehneninterposition

Erstellt: 15.01.2014

Aktualisiert:

OPS: 5-847.12 5-852.f3

Problem/Erläuterung

Aufnahme zur Durchführung einer Resektionsarthroplastik bei Rhizarthrose. Hierbei erfolgte nach Entfernung des Os trapezium eine Sehnenaufhängung des ersten Mittelhandknochens mittels APL-Sehne (Abductor-Pollicis-Longus-Sehne). Ist neben dem OPS-Kode 5-847.12 Resektionsarthroplastik an Gelenken der Hand: Rekonstruktion mit autogenem Material und Sehneninterposition, Daumensattelgelenk" zusätzlich 5-852.f3 Exzision an Muskel, Sehne und Faszie: Entnahme von Sehne zur Transplantation, Unterarm zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4:

Nur der OPS-Kode 5-847.12 Resektionsarthroplastik an Gelenken der Hand, Rekonstruktion mit autogenem Material und Sehneninterposition, Daumensattelgelenk ist zu verwenden. Dieser Kode bildet die für den Eingriff relevanten Komponenten ab. Die Verwendung einer Sehne als autogenes Material, welche für die Sehnenaufhängung eine notwendige Voraussetzung darstellt, ist im Kode beschrieben und somit integraler Bestandteil des Kodes. Es findet sich kein Hinweis zum Kode 5-847.12, wonach die Sehnenentnahme noch zusätzlich zu kodieren ist.

Kommentierung FoKA:

Konsens

(27.01.2014)


Direkt-Link SEG-4

Zurück zu KDE-495

Weiter zu KDE-497

Zurück zur Übersicht


Dissens: Eine Sehnenentnahme kann durchaus ergänzend kodiert werden, wenn diese als eigenständiger Eingriff erfolgt ist. Aus der Fallbeschreibung der KDE-496 geht dies jedoch gar nicht hervor. Sollte die Sehne nur verlagert worden sein, wäre dies tatsächlich mit 5-847.- abgebildet.

26.01.14 R. Bartkowski