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Version vom 15. September 2015, 10:35 Uhr von Dennler (Diskussion | Beiträge) (Kommentierung FoKA:)

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Schlagworte: Aufwandspunkte, Metastasen, OPS 8-980

Erstellt: 24.06.2015

Aktualisiert:

OPS: 8-980

Problem/Erläuterung

Für die Berechnung der Aufwandspunkte im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (8-980) werden für die „Neoplasie mit Metastase“ täglich Punkte berücksichtigt. Gilt dies auch, wenn im Einzelfall Metastasen nach den Regelungen der DKR nicht zu kodieren sind?

Kodierempfehlung SEG-4:

Metastasen können für die Berechnung der Aufwandspunkte nach den TISS und SAPS II-Scores nur berücksichtigt werden, wenn sie nach den Regelungen der DKR korrekt kodiert sind. Diese Feststellung ergibt sich aus dem Wortlaut der Fußnote 3 der „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des DIMDI. [1]. Hiernach "muss ein entsprechender ICD-10-GM Kode als Haupt- oder Nebendiagnose kodiert sein".

Kommentierung FoKA:

Dissens (Stand 15.09.2015): In den Dokumentationshinweisen wird der Begriff der metastasierenden Neoplasie als "selbsterklärend" charakterisiert, der bereits auf Grund seines Vorliegens einen höheren prozeduralen Ressourcenverbrauch bei der intensivmedizinischen Versorgung begründet. Die Fußnote 3 verweist darauf, dass in diesen Fällen sowohl der Primärtumor als auch die Metastasen zu verschlüsseln sind.


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Direkt-Link SEG-4

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