Anfrage 0125

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche

1. Anfrage vom: 21.05.2015

Stand: 15.09.2015


2. Problembeschreibung:

Interpretation des ICD 10 Textes zu N17.9- (1-3)


3. Frage:

Bezieht sich der Zusatz "(adäquate Flüssigkeitsgabe vorausgesetzt)" nur auf das Kriterium Abfall der Diurese oder auch auf das Kriterium Anstieg des Serumkreatinins. Sprich: Muss zur Kodierung einer N17.9 (1-3) die sich auf den Serumkreatininanstieg stützt IMMER eine adäquate Flüssigkeitsgabe vorgelegen haben?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

In Anlehnung an die KDIGO-Leitlinien (Kidney Disease: Improving Global Outcomes, abgedruckt in Kidney International Supplements (2012) 2, 8-12) liegt ein akutes Nierenversagen vor, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Anstieg des Serumkreatinins über einen gemessenen Ausgangswert um mindestens 0,3 mg/dl innerhalb von 48 Stunden (adäquate Flüssigkeitszufuhr während dieses Zeitraums vorausgesetzt)
  • Anstieg des Serumkreatinins von einem gemessenen Ausgangswert oder anzunehmenden Grundwert des Patienten um mindestens 50 % innerhalb der vorangehenden 7 Tage
  • Abfall der Urinausscheidung auf weniger als 0,5 ml/kg/h über mindestens 6 Stunden (adäquate Flüssigkeitszufuhr während dieses Zeitraums vorausgesetzt)

Wenn der Patient unter dem Verdacht eines akuten Nierenversagens aufgenommen wird und ein "gemessener" Ausgangswert des Serumkreatinin nicht bekannt ist, kann als anzunehmender Grundwert (Kriterium 2) ein altersadjustierter Referenzwert [1] eingesetzt werden.


Zurück zu zu Anfrage 0124

Weiter zu Anfrage 0126

Zurück zur Anfragen Übersicht