KDE-310
Schlagworte: Infektionserreger, Mehrfachkodierung, Ausrufezeichenkodes, Resistenz
Erstellt: 2009-10-22
Aktualisiert: 01.01.2016
Problem/Erläuterung:
Harnwegsinfekt mit Nachweis von Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika und mit High-Level-Aminoglykosid-Resistenz. Kann hier sowohl B95.2! -Streptokokken, Gruppe D und Enterokokken, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind - als auch U80.20! Enterococcus faecalis mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika kodiert werden?
Kodierempfehlung SEG-4:
Beide Kodes sind anzugeben. Gemäß DKR D012 und der Hinweise in der ICD-10-GM (z.B. unter N30.- oder N39.0) wird mit einem Kode aus bis B97.-! der Erreger als Ursache einer Erkrankung angegeben. Mit einem Kode aus U80.-! bis U85.-! wird ggf. der Nachweis einer Resistenz angegeben.
Ab 2016 sind die Enterokokken explizit im Titel des Kodes B95.2! genannt.
Kommentierung FoKA:
Konsens (Revision vom 28.01.2013)
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