KDE-549
Schlagworte: Beatmung, nichtinvasiv, intermittierend
Erstellt: 13.10.2015
Aktualisiert:
Problem/Erläuterung
Ein Patient wird auf der Intensivstation von Beginn an diskontinuierlich (über Maske) nichtinvasiv stundenweise beatmet. Wie ist die Dauer der Beatmung zu berechnen?
Kodierempfehlung SEG-4:
Anzurechnen auf die Beatmungszeit sind ausschließlich die tatsächlich erbrachten Zeiten der Atemunterstützung.
Bei einer von Anfang an diskontinuierlichen Maskenbeatmung werden die Phasen zwischen den tatsächlich erbrachten Beatmungszeiten für die Gesamtbeatmungszeit nicht berücksichtigt, da es sich hierbei nicht um die in den DKR geregelte Entwöhnungsphase handelt.
Kommentierung FoKA:
Dissens:
In der DKR 1001 steht im Wortlaut: "Zur Entwöhnung vom Respirator zählt auch die maschinelle Unterstützung der Atmung durch intermittierende Phasen assistierter nichtinvasiver Beatmung bzw. Atemunterstützung wie z.B. durch Masken-CPAP/ASB oder durch Masken-CPAP jeweils im Wechsel mit Spontanatmung ohne maschinelle Unterstützung."
Nur wenn es sich um einen Patienten handelt, der dauerhaft "heimbeatmet" wird und als "chronischer" Beatmungspatient anzusehen ist, ist der KDE zuzustimmen.
Sobald die Aufnahme bei akuter respiratorischer Insuffizienz erfolgt, der Patient deshalb neubeatmet werden muss und die NIV "an Stelle der Intubation" eingesetzt wird, sind gemäß der zitierten DKR 1001 beatmungsfreie Intervalle bis zum Eintritt einer stabilen respiratorischen Situation zu berücksichtigen.
(18.01.2016)
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