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Schlagworte: Endoprothese, Kniegelenk, Sonderprothese, CAD-CAM

Erstellt: 20.06.2016

Aktualisiert: 01.01.2017

Problem/Erläuterung

Bei einer knöchernen Deformierung mit durch Standardimplantate nicht ausgleichbaren Defektzonen erfolgt die Implantation einer zementierten bikompartimentellen Teilgelenkersatzprothese am Kniegelenk, welche patientenindividuell unter Verwendung eines CAD-CAM-Systems hergestellt wurde.

Ist neben dem Kode

5-822.91 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Sonderprothese,zementiert

zusätzlich der Kode

5-822.k1 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Bikompartimentelle Teilgelenkersatzprothese, zementiert

zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4:

Es ist nur 5-822.91 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Sonderprothese, zementiert zu kodieren. Im Inklusivum zum Kode 5-822.91 ist ausdrücklich die CAD-CAM-Prothese aufgeführt. Der OPS-Kode 5-822.k1 ist kein Zusatzkode.

Für Fälle ab 2017 gilt:

Der Hinweis zum Kode 5-822 ist zu beachten. Danach ist der Kode 5-822.k1 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Bikompartimentelle Teilgelenkersatzprothese, zementiert zu verwenden zusammen mit dem Zusatzkode 5-829.m Implantation von oder (Teil-)Wechsel in ein patientenindividuell angefertigtes Implantat bei knöcherner Defektsituation oder angeborener oder erworbener Deformität.

Kommentierung FoKA:

Konsens (12.06.2017)


Direkt-Link SEG-4

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