Anfrage 0205
Thema: protrahierte Geburt
1. Anfrage vom: 23.08.2017
Stand: 06.11.2017
2. Problembeschreibung:
Die DKR 1521o fordert für die Kodierung der protrahierten Geburt mindestens 18 Stunden regelmäßiger Wehentätigkeit sowie eine aktive Wehensteuerung. Es ist nicht eindeutig, ob die 18 Stunden Wehentätigkeit im Krankenhaus stattgefunden haben müssen. Zudem kann die Austreibungsphase auch bei zeitlich normaler Eröffnungsphase protrahiert sein, so dass die Forderung nach 18 Stunden Gesamtgeburtsdauer bei isoliert protrahierter Austreibungsphase fachlich gesehen keinen Sinn macht.
3. Frage:
Kann die Zeit der Wehentätigkeit vor Krankenhausaufnahme zur Berechnung der 18 Stunden mitgezählt werden? Gibt es hierzu bereits Erfahrungen oder Anfragen an das InEK?
4. ggf. Lösungsansatz:
Klarstellung der Kodierrichtlinie bezüglich der Berechnung der Dauer der Wehentätigkeit und Klarstellung, dass die Kodierrichtlinie nicht für den ICD O63.1 gilt
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
....
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