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Version vom 8. Februar 2008, 12:33 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Problem/Erläuterung:)

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Schlagwort: Herzinsuffizienz, diastolisch, Relaxationsstörung

Stand: 2007-10-30

Aktualisiert: 2008-01-08

ICD: I11.01 I50.11

Problem/Erläuterung:

Welche Kriterien/Angaben sind für die Diagnosestellung einer diastolischen Herzinsuffizienz erforderlich?

Beispiel: 75 jährige Versicherte kommt wegen exazerbierter COLD zur Aufnahme. Als Nebendiagnose: I11.01 Hypertensive Herzkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz, mit Angabe einer hypertensiven Krise sowie I50.11 Linksherzinsuffizienz, ohne Beschwerden, was sich schweregraderhöhend auswirkt. Im Thorax keine Stauung, keine Ödeme. Der Befund, worauf sich die Diagnose der Herzinsuffizienz stützt, ist das Echo mit Angabe einer diastolischen Relaxationsstörung als Begründung für einen erhöhten Füllungswiderstand und damit für eine diastolische Herzinsuffizienz. Ist dies korrekt?

Kodierempfehlung:

Die alleinige Angabe einer diastolischen Relaxationsstörung reicht nicht aus für die Diagnose "diastolische Herzinsuffizienz". Die Diagnose einer primären diastolischen Herzinsuffizienz erfordert, dass drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:


1. Vorhandensein von Symptomen und klinische Zeichen der Herzinsuffizienz.

2. Normale oder nur leicht eingeschränkte linksventrikuläre systolische Funktion (LVEF> 45-50%).

3. Nachweis einer abnormen LV-Relaxation und/oder Dehnbarkeit.


Quelle: Leitlinien für die Diagnose und Therapie der chronischen Herzinsuffizienz der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie. Update 2005. Für mehr Informationen: www.escardio.org


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