KDE-122
Schlagwort: Blasenstein, Stressinkontinenz, TVT, Komplikation
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 30.07.2018
Problem/Erläuterung:
Stationäre Aufnahme wegen eines ambulant zystoskopisch festgestellten, wandständigen Blasensteines bei Zustand nach TVT-Implantation (tension free vaginal tape) zwei Jahre zuvor. Die Diagnostik ergibt außerdem das Vorliegen einer Stressinkontinenz, der Blasenstein konnte nicht endoskopisch entfernt werden. Er hatte sich an dem partiell ins Blasenlumen verlagerten TVT gebildet. Therapeutisch erfolgt deshalb die Sectio alta mit TVT- und Blasensteinentfernung und eine Suspensionsoperation nach Burch. Was ist Hauptdiagnose und wie ist sie zu verschlüsseln?
Kodierempfehlung SEG-4
Die Einweisung und Aufnahme erfolgte primär zur Entfernung eines wandständigen Blasensteines, der deshalb mit N21.0 Stein in der Harnblase als Hauptdiagnose zu verschlüsseln ist.
Als Nebendiagnose kann neben N39.3 Stressinkontinenz auch T83.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Urogenitaltrakt kodiert werden.
Hinweis: Im Jahr 2012 wurde T83.8 aus der CCL-Matrix gestrichen.
Kommentar FoKA
Konsens
(Stand 30.07.2018)
Rückmeldung SEG-4
Übereinstimmung
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