KDE-39
Schlagwort: Tachyarrhythmie, Hyperthyreose, Vorhofflimmern
Erstellt: 28.02.2006
Aktualisiert: 30.12.2019
Problem/Erläuterung
Ein Patient wird vom Notarzt wegen Tachyarrhythmia absoluta bei neu aufgetretenem Vorhofflimmern eingewiesen. Unter Monitorkontrolle wird diese medikamentös behandelt und eine kardiologische Diagnostik durchgeführt. Im Routinelabor wird am Aufnahmetag eine Hyperthyreose festgestellt und die Behandlung mit Thyreostatika begonnen. Was ist Hauptdiagnose bzw. Nebendiagnose und warum?
Kodierempfehlung SEG 4
Das Vorhofflimmern ist als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, da dies Anlass für die Aufnahme ins Krankenhaus war. Die Hyperthyreose ist als Nebendiagnose zu verschlüsseln.
Kommentar FoKA
Dissens:
Die Tachyarrhythmie bei Vorhofflimmern ist einerseits ein eigenständiges Krankheitsbild und anderseits in diesem Fall das Symptom der zugrunde liegenden Erkrankung Hyperthyreose. Beide Erkrankungen lagen zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme vor, wurden diagnostiziert und Therapiert. Somit ist es unter Beachtung der DKR bei konkurrierenden Diagnosen möglich, in Abhängigkeit vom Behandlungsaufwand sowohl das Vorhofflimmern als auch die Hyperthyreose als Hauptdiagnose auszuwählen. Für die Festlegung der Hyperthyreose als Hauptdiagnose spricht auch die Regelung: "Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren" (D002f)
Rückmeldung SEG 4
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