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Manifestiert sich eine Krankheit an zwei oder mehreren Lokalisationen, so gelten für die Diagnosenkodierung folgende Regeln:

  1. Dieselbe Schlüsselnummer für die Diagnose wird nur einmal angegeben.
  2. Gibt es in der ICD eine eigene Schlüsselnummer für eine doppelseitige Erkrankung, so ist diese zu verwenden (siehe Beispiel 1).
  3. Fehlen in der ICD Angaben zur Lokalisation, so kann das Zusatzkennzeichen „B” für „beidseitig” hinter der Schlüsselnummer angegeben werden (siehe Beispiel 2).


Beispiel 1

Arteriosklerose der Extremitäten mit Gangrän

Richtig: I70.25 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän
Falsch: I70.29 Atherosklerose der Extremitätenarterien, sonstige und nicht näher bezeichnet
. R02.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Gangrän, anderenorts nicht klassifiziert