Anfrage P0015
Thema: Kodierung F06 vs Demenz _ HD
1. Anfrage vom: 26.05.2020
Stand:
2. Problembeschreibung:
Bei affektiven Störungen bei Demenz ( Alzheimer Demenz & Misch Demenzen) wird in unserer Psychatrie die Kodierung der F06 als Hauptdiagnose präferiert. Dies ist geschichtlich gewachsen mit dem Hintergrund ,dass im psychatrischen Bereich eine F- Diagnose als Hauptdiagnose zu wählen sei. Nun steht dies im Widerspruch zu den Kodierrichtlinien und dem Exkl. der F06. Nach Interpretation der DKR müsste die F00-F03 als Sekundärschlüssel / Sternschlüssel gewählt werden und der Hauptdiagnose in dem Fall eine G- Diagnose (Alzheimer Demenz) angehängt werden.
3. Frage:
Ist es im PEPP Bereich zulässig, dass eine G- Diagnose (Alzheimer Demenz & Misch Demenzen) als Hauptdiagnose gewählt wird? Muss im PEPP- Bereich zwingend eine F - Diagnose als Hauptdiagnose gewählt werden? Trifft die KDE 568 auch auf Alzheimer- und Mischdemenzen zu?
4. ggf. Lösungsansatz:
Kodierung der G-Diagnose als Hauptdiagnose und Kodierung der F00-F03 als Nebendiagnose mit Kreuz - Stern- Verschlüsselung.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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