DKR P008a

Aus DGfM
Version vom 13. August 2020, 14:43 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „== P008a Klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie== Eine klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie ist nur dann als eigene Prozedur zu kodieren, we…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

P008a Klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie

Eine klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie ist nur dann als eigene Prozedur zu kodieren, wenn die Untersuchung in Allgemeinanästhesie als selbständige Maßnahme durchgeführt wird. Sofern der OPS keinen spezifischen Schlüssel für diese Untersuchung enthält, so ist dann – und nur dann – der Schlüssel 1-100 Klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie zu verwenden (siehe Beispiel 2).

Erfolgt in der gleichen Sitzung ein invasiver oder operativer Eingriff, der eine Anästhesie erfordert, so ist die klinische Untersuchung nicht gesondert zu kodieren (siehe Beispiel 1).

Beispiel 1

Eine einfache Ösophago-, Gastro-, Duodeno-, Jejuno- und Ileoskopie wird kodiert als

1-636.0Diagnostische Intestinoskopie (Endoskopie des tiefen Jejunums und Ileums), einfach (durch Push-Technik)


Beispiel 2

Eine Endoskopie der oberen Atemwege mit Pharyngoskopie, Tracheoskopie und Bronchoskopie wird kodiert als

1-620.00 Diagnostische Tracheobronchoskopie mit flexiblem Instrument, ohne weitere Maßnahmen



Zurück zur Übersicht Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs