DKR P013
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Version vom 1. Oktober 2020, 10:33 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge)
P013k Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation
Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur
- Behandlung einer Komplikation
- Durchführung einer Rezidivtherapie
- Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet
ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:
5-289.1 | Operative Blutstillung nach Tonsillektomie |
5-821.12 | Wechsel einer Femurkopfprothese in Totalendoprothese, nicht zementiert |
Gibt es keinen spezifischen Kode, dann ist die durchgeführte Operation zusammen mit einem Kode, wie z.B.:
5-349.6 | Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell |
5-379.5 | Reoperation an Herz und Perikard |
Beispiel 1 Ein Kleinkind wird zur Abklärung eines Verdachtes auf Hirntumor aufgenommen. Es wird ein Kernspintomogramm des Schädels unter Narkose durchgeführt.
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