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Schlagwort: Scheidenstumpffixation, Hysterektomie, vaginale – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 16.08.2011

Aktualisiert: 27.11.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 11.11.2020

Problem/Erläuterung:

Bei einer vaginalen Hysterektomie werden eine hohe Peritonealisierung und Scheidenecknähte als prophylaktische Maßnahme durchgeführt. Darf in diesem Fall zusätzlich 5-704.43 Scheidenstumpffixation, vaginal verschlüsselt werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

In diesen Fällen ist die Prozedur 5-704.43 nicht zusätzlich zu kodieren, da sie Bestandteil der vaginalen Hysterektomie ist.

Voraussetzung für die zusätzliche Kodierung ist, dass sie nicht im Rahmen des Wundverschlusses durchgeführt wird, sondern eine zusätzliche Präparation erforderlich ist wie z.B. bei der Sacrospinalen Fixation nach Amreich und Richter bei Prolapshysterektomien.

Ab 2016 ist das operative Vorgehen bei Scheidenstumpffixationen nach der Art des Zuganges, der Art der Fixation und der Verwendung von alloplastischem Material abbildbar.

Für Fälle ab 2018 findet sich unter der Kategorie 5-68 Inzision, Exzision und Extirpation des Uterus und der Prozedur 5-704 Operationen an Vagina und Douglasraum, Vaginale Kolporrhaphie und Beckenbodenplastik der Hinweis: Die Durchführung einer spezifischen Scheidenstumpffixation im Rahmen einer Vorder- und/oder Hinterwandplastik ist gesondert zu kodieren (5-704.46 bis 5-704.4p). Die Kodierung einer spezifischen Scheidenstumpffixation setzt voraus, dass eine Prozedur aus 5-704.46 bis 5-704.4p inhaltlich operativ erbracht wurde.

Kommentierung FoKA:

Dissens:

Der alleinige Wundverschluß im Rahmen der vaginalen Hysterektomie kann die zusätzliche Kodierung von 5-704.43 Scheidenstumpffixation, vaginal nicht begründen.

Wenn es sich hier um eine Erweiterung des Eingriffes mit anderer therapeutischer Intention handelt, ist die Kodierung der Scheidenstumpffixation zusätzlich anzugeben. Über die Kodierbarkeit ist nur im Einzelfall anhand des OP-Berichtes zu entscheiden. Die Auswahl des angewandten OP-Verfahrens ist hierbei unerheblich.

Rückmeldung SEG 4

Ein Dissens ist aus der Kommentierung nicht ableitbar. (27.08.2015)

Entscheidung Schlichtungsausschuss (11.11.2020)

Die Frage, ob der Kode 5-704.43 in dem genannten Fall (KDE-410) zusätzlich kodiert werden darf, kann nicht beantwortet werden, da der Kode nicht mehr existiert und im OPS der Kode-Bereich zur Abbildung von Scheidenstumpffixationen umstrukturiert wurde. Ob und welcher Kode für eine Scheidenstumpffixation zu verwenden ist, ergibt sich aus den einschlägigen Regelungen der DKR und den entsprechenden Kodes und Hinweisen im OPS.


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