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Version vom 7. September 2021, 15:11 Uhr von Dennler (Diskussion | Beiträge) (Kommentierung FoKA:)

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Schlagworte: Thrombektomie, Prothesenbypass

Stand: 16.01.2012

Aktualisiert: 30.12.2019

OPS: 5-380.73, 5-394.2

Problem/Erläuterung:

Bei liegender Gefäßprothese (femoro-poplitealer Bypass) wird nach subfaszialer Freipräparation des femoro-poplitealen Bypasses mittels Fogarty-Katheter thrombotisches Material entfernt. Ist zusätzlich zu

5-380.73 Inzision, Embolektomie und Thrombektomie von Blutgefäßen, Arterien Oberschenkel, Gefäßprothese

der OPS-Kode

5-394.2 Revision einer Blutgefäßoperation, Revision eines vaskulären Implantates

zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4:

Nur 5-380.73 Inzision, Embolektomie und Thrombektomie von Blutgefäßen, Arterien Oberschenkel, Gefäßprothese ist zu kodieren (DKR P013).

Die Operation an einem Implantat erfordert immer die Wiedereröffnung des Operationsgebietes (Revision).

Kommentierung FoKA:

Dissens

Die DKR P013 lässt zwei differenzierte Lösungsansätze zu. Einerseits bedeutet die Operation an einer Gefäßprothese, dass es zuvor eine Operation zur Einbringung der Prothese gab.

Maßgeblich für Revisionen von Gefäßprothesen ist aber die zusätzliche Regel: "In einigen Kapiteln des OPS gibt es eigene Kodes für eine Reoperation, die als eigenständige Kodes ausgewiesen sind, aber im Allgemeinen wie Zusatzkodes verwendet werden (siehe DKR 0909 Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard (Seite 103)).

Im OPS (ab der Version 2017) wird im Zusammenhang mit dem Kode 5-394.2 Revision eines vaskulären Implantates der Hinweis gegeben: Spezifisch kodierbare Eingriffe sind gesondert zu kodieren.

In der Kombination aus OPS und DKR ist bei Thrombektomien in Gefäßprothesen die Verwendung zweier Kodes korrekt.

Sieh aus Anfrage 0289

Stand 07.09.2021


Direkt-Link SEG-4

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