Diskussion:Anfrage P0028
Mit dem Einsatz eines „psychodynamischen oder kognitiv-behavioralen Grundverfahrens als reflektiertem Mehrpersonen-Interaktionsprozess“ ist ein fachlich definierter Behandlungsprozess beschrieben bzw. vorgegeben.
Dieser Behandlungsprozess muss wissenschaftlich ausreichend anerkannt sein, um eine Anwendung als „Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen“ zu rechtfertigen.
Es ist nicht vorgegeben, wieviel Zeit pro Patient und Woche in der Teambesprechung aufgewendet werden muss. Die Formulierungen im OPS diesbezüglich sind an anderen Stellen eindeutig. Es ist nicht vorgegeben, welche Personen bzw. Professionen an der Teambesprechung teilnehmen müssen. Auch diesbezüglich sind die Formulierungen im OPS an anderen Stellen eindeutig(z. B. Behandlungsleitung).
In der Formulierung: „Einsatz eines psychodynamischen oder kognitiv-behavioralen Grundverfahrens als reflektiertem Mehrpersonen-Interaktionsprozess mit wöchentlicher Teambesprechung je stationärer Einheit von mindestens 60 Minuten mit wochenbezogener schriftlicher Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele.“ sind drei Bedingungen vorgegeben.
Die Art der Dokumentation der Einzelbedingungen muss an die klinische Dokumentation angepasst werden. Patientenbezogene werden von gruppenbezogenen Ergebnissen und Zielen getrennt dokumentiert.
Die Dauer der Teambesprechung ist für die Erfüllung der Mindestmerkmale des OPS bedeutend. Die Dauer der Besprechung bezüglich der individuellen Patienten ist hingegen unerheblich.--Schaefer (Diskussion) 18:11, 14. Jan. 2024 (CET)