Diskussion:Anfrage 0364
Grundsätzlich ist die Vereinbarung einer Komplexbehandlung 8-980* nicht Voraussetzung zur Kodierung von Beatmungsstunden. Der intensivmedizinisch versorgte Patient ist laut der DKR 1001 wie folgt definiert: „Beatmungsstunden sind nur bei „intensivmedizinisch versorgten“ Patienten zu kodieren, das heißt bei Patienten, bei denen die für das Leben notwendigen sogenannten vitalen oder elementaren Funktionen von Kreislauf, Atmung, Homöostase oder Stoffwechsel lebensgefährlich bedroht oder gestört sind und die mit dem Ziel behandelt, überwacht und gepflegt werden, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu ersetzen, um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnen. Das Grundleiden, das die intensivmedizinische Behandlung bedingt hat, muss in diesem Zusammenhang nicht mit der Hauptdiagnose identisch sein. Diese intensivmedizinische Versorgung umfasst mindestens ein Monitoring von Atmung und Kreislauf und eine akute Behandlungsbereitschaft (ärztliche und pflegerische Interventionen zur Stabilisierung der Vitalfunktionen unmittelbar möglich).“ Die akute Behandlungsbereitschaft (ärztliche und pflegerische) sollen unmittelbar möglich sein. Daraus lässt sich aus meiner Sicht ableiten, dass die "Intensivstation" mit einem Arzt besetzt sein muss.--Loehr (Diskussion) 09:16, 14. Aug. 2024 (CEST)
Das BSG differenziert (wenn ich das richtig verstehe) zwischen "akute Behandlungsbereitschaft" und "Gewährleistung einer ständigen ärztlichen Anwesenheit" (B3KR25/12R, 18.07.2013). Dort heißt es: "Sichergestellt sei außerhalb der Zeiten von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr montags bis freitags nur eine ständige akute ärztliche Behandlungsbereitschaft, nicht aber die ständige ärztliche Anwesenheit." In dem Fall bestand außerhalb der genannten Zeiten ein internistischer Bereitschaftsdienst, der auch für die Intensivstation zuständig war. Demanch ist ein Bereitschaftsdienst der Stufe D für die gesamte Fachabteilung einschließlich der darin eingegliederten Intensivstation ausreichend, um die auf der Intensivstation liegenden Patienten intensivmedizinisch zu versorgen.--Helling (Diskussion) 16:57, 20. Aug. 2024 (CEST)
Ich denke, man kann sich hier auf die Defintion Intzensivmedizin / Intensivstation der DIVI berufen "Empfehlung zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen" (2022) link unter https://www.divi.de/publikationen/intensivstationen?highlight=WyJpbnRlbnNpdnN0YXRpb25lbiIsImludGVuc2l2c3RhdGlvbiIsImtpbmRlcmludGVuc2l2c3RhdGlvbiIsImludGVuc2l2c3RhdGlvbmVuXHUyMDFjIiwia2luZGVyaW50ZW5zaXZzdGF0aW9uZW4iLCJsZXZlbC0zLWludGVuc2l2c3RhdGlvbiIsImludGVuc2l2c3RhdGlvblx1MjAxYyIsImludGVuc2l2c3RhdGlvbmVuXHUyMDFjLCIsInNjaG9uLWhldXRlLWVpbi1kcml0dGVsLWRlci1iZXR0ZW4tYXVmLWludGVuc2l2c3RhdGlvbmVuLWdlc3BlcnJ0IiwiaW50ZW5zaXZzdGF0aW9uXHUwMGU0cmVuIl0= --KrauseW (Diskussion) 08:28, 28. Aug. 2024 (CEST)
ich habe mich bisher immer an der Definition in den DKR orientiert, da dort eine gewisse Verbindlichkeit besteht, so wie Frank schreibt. Eine Vereinbarung zu TISS/SAPS oder SuperSAPS sind hierfür meiner Meinung nach nicht erforderlich, aber es muss der Bereitschaftsdienst vorhanden sein. Eine Rufbereitschaft erscheint mir nicht ausreichend, aber Stufe D wie es Hauke schreibt sollte reichen, allerdings muss dieser auch mit genügend Ressourcen versehen sein, dass er auch auf der ITS agieren kann und nicht anderweitig so beschäftigt ist, dass die Station nicht versorgt ist. --Stute (Diskussion) 10:07, 13. Nov. 2024 (CET)