Diskussion:Anfrage 0369

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Version vom 31. Januar 2025, 09:06 Uhr von Liebel (Diskussion | Beiträge)

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Gehen wir hier von den auch unter der Anfrage erwähnten KDE 140 und 466 (hier AV-Shunt) aus, so ist es bisher die Meinung des Foka die T82 zu favorisieren. Das sehe ich auch im konkreten Fall so. Lediglich des Dissens zu Frage 3 in der KDE 466 lässt eine Zuordnung zum arteriellen oder venösen Schenkel des AV Shuntes mit I74 bzw. I80 (hier Meinung der SEG aber Foka Dissens) vermuten. Die Begründung des Dissens aus der DKR 466 spiegelt meines Erachtesn die Situation gut wider. --Neiser (Diskussion) 13:43, 24. Jan. 2025 (CET)


Kann mich mit dem T-Kode als HD in dieser Situation nicht anfreuden (auch bei vergangenen FoKA-Antworten), dazu ist T82 einfach viel zu unspezifisch und läuft nach m.E. den DKR und dem DRG-System entgegen. Würde hier also einen Kode aus I74 oder I80 wählen, den T-Kode dann, wenn ein Aufwand > 0 aus der medizinischen Dokumentation abgeleitet werden kann.--D. Laufer (Diskussion) 15:47, 27. Jan. 2025 (CET)


D015u Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Diese Kodes (Tabelle 1) sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.


Bei der beschriebenen Thrombose handelt es sich nicht um eine Arterie oder eine Vene - KO-Kriterium für Kodes aus I74.- oder I82.-. Im Klassentitel steht jeweils Arterie oder Vene und das ist ein Transplantat nicht.

In der Alpha-ID-SE wird unter Thrombose zum Kode T82.8 aufgeführt:

  • Thrombose durch Arterientransplantat a.n.k.
  • Thrombose durch Dialysekatheter
  • Thrombose durch Gefäßimplantat
  • Thrombose durch Gefäßprothese

* Thrombose durch Gefäßtransplantat

  • Thrombose durch Herzimplantat
  • Thrombose durch Herzprothese
  • Thrombose durch Herztransplantat
  • Thrombose durch Infusionskatheter
  • Thrombose eines autogenen AV-Shunts

* Thrombose eines AV-Shunts aus körpereigenem Material

Nach Einführung der DKR015 hat der FoKA Anfragen zu Komplikationen nach medizinischen Maßnahmen immer dahingehend beantwortet, dass Kodes aus der Gruppe T80* zu kodieren sind, wenn etwas an einem Implantat oder Transplantat gemacht wird, weil dann nicht mehr die normale Anatomie vorliegt.

Die Frage nach der Vergütung bzw. nach der Gleichbehandlung von Kodes aus dem Kapitel 9 und dem Kapitel 19 ist an das InEK zu richten.

--Dennler (Diskussion) 07:28, 29. Jan. 2025 (CET)


Wie beschrieben ist die Thrombose im Lumen aus Fremdmaterial lokalisiert. Daher verbietet sich für mich die Kodierung von I74.- oder I82.-. --Liebel (Diskussion) (Diskussion) 09:06, 31. Jan. 2025 (CET)