Diskussion:Anfrage 0387

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Ich bin ja schon ausgiebig in der Diskussion zitiert worden. Wenn Antibiotikum, dann mutmaßlich bakteriell, dann J15.9. J18 nur dann wenn kein Hinweis auf Erreger-Gattung (bakteriell, viral) oder wenn es eine reine Anschoppung bei Stauung. Interessant in dem Zusammenhang die Auffassung: "Stauungspneumonie: Diagnose zwischen Fantasie und Faulheit Warum auf der infektiologischen Station lange herumdiagnostizieren, wenn man auch einfach eine „Stauungspneumonie“ vergeben kann. Die gibt’s zwar eigentlich gar nicht, aber den Patienten hilft man ja trotzdem – oder?" [1]--Horndasch (Diskussion) 15:30, 27. Nov. 2025 (CET)


Ich sehe das so wie Erwin. Die ICD-10 wird nicht nur im DRG-System, sondern auch bei der Abbildung von Verdachts- oder Ausschlussdiagnosen genutzt. In solchen Fällen halte ich die Nutzung von J18.- berechtigt. Auch im hypothetischen Fall eines Pneumonienachweises und Entlassung nach Hause ohne Therapie (z. B. gegen ärztlichen Rat) könnten diese Schlüssel zur Anwendung kommen.
Durch die DKR D008b sind Verdachtsdiagnosen mit eingeleiteter Behandlung zu kodieren. Im Falle einer antibakteriellen Behandlung halte ich den Schlüssel J15.9 für zutreffend. Aus meiner Sicht ist die Art der Behandlung spezifischer als Broncho- oder Lobärpneumonie.
Es gibt diesbezüglich auch ein SG-Urteil, dessen Interpretation von J15.8 und nicht aufgeführter J15.9 ich aber für nicht zutreffend halte.
Müssen wir unseren Konsens zu KDE-200 diesbezüglich noch einmal diskutieren?
Wie ist dann mit einer Aspirationspneumonie und antibiotischer Behandlung zu verfahren: werden sowohl J69 als auch J15.9 erfasst?--Schaefer (Diskussion) 17:19, 30. Nov. 2025 (CET)


Wenn ich die Frage richtig verstehe, dann geht es einzig und allein um die Problematik, ob eine Pneumonie ohne Keimnachweis aber mit antibiotischer Behandlung mit J15.9 oder J18 zu kodieren ist. Natürlich wäre der Weg der Verdachtsdiagnose vorstellbar, aber wird nicht quasi jede klinische röntgenologisch belegte Pneumonie zunächst mit einem Antibiotikum behandelt, auch wenn vielleicht letztendlich eine nicht bakterielle Infektion Ursache sein könnte. Sicher gibt es klinische und röntgenologische Unterschiede in Abhängigkeit vom Keim aber wie verlässlich ist das und wer weiß das im Detail. Ich kodiere ohne Keimnachweis immer die J18, auch wenn sehr oft eine bakterielle Ursache gefunden werden könnte, wenn danach geforscht würde. Eine Diskussion darüber beim MD oder Kasse usw. möchte ich nicht führen.--Neiser (Diskussion) 14:32, 4. Dez. 2025 (CET)


Wenn keine weiteren klinischen oder radiologischen Zeichen bekannt sind (die fehlen mir hier eigentlich in der Fallbeschreibung) ist die Kodierung der J15.9 aufgrund der (verdachtsgetriggerten) Behandlung korrekt. Wenn ich klare Lokalisationen habe, dann würde ich persönlich am Ende die J18er-Codes vorziehen, weil ich sie für spezifischer halte. --Wendischhoff (Diskussion) 21:00, 4. Dez. 2025 (CET)


Ich kodiere bei Erwachsenen in den Standarfällen die J15.9, wobei ich mich dazu auf die DKR D008b beziehe, Unterpunkt "Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren". Üblicherweise werden im Verlauf die Entzündungsparameter und die Leu gemessen, wobei diese für eine einfache bakterielle Pneumonie unter effektiver AB sinken sollten. Ist dies nicht der Fall, wird sowieso eine erweiterte Diagnostik erfolgen. Da (aktuell auch vermehrt) J10.0 auftreten sollte eine Influenza z.B. durch Schnelltest ausgeschlossen sein. Bei Kindern wäre ich mit der J15.9 vorsichtiger, da hier oft auch eine J11.- vorliegen kann. --KrauseW (Diskussion) 08:08, 5. Dez. 2025 (CET)