Anfrage 0396
1. Thema: vor- / nachstationäre Leistungen bei einer Hybrid-DRG
Anfrage vom: 21.08.2026
Stand:
2. Problembeschreibung:
Bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen über Hybrid-DRGs kommt es immer wieder zu der Frage, wie vor- und nachbereitende Maßnahmen abgebldet werden. Es gibt Fallkonstellationen, die durch das Hinzukodieren einer nachstationären bildgebenden Diagnostik (MRT/CT) in eine höher bewertete Hybrid-DRG gelangen. Ein MRT nach Koronarangiografie wäre ein Beispiel, wie es bei Patienten mit Kardiomyopathie nicht selten der Fall ist.
3. Frage:
Dürfen vor- und/oder nachstationär erbrachte Leistungen (z.B. CT oder MRT) bei der Abrechnung einer Hybrid-DRG mit dem Fall kodiert werden? Die Frage bezieht sich explizit auf Leistungen, die vor Aufnahme bzw. nach der Entlassung durchgeführt wurden.
4. ggf. Lösungsansatz:
Bei den Hybrid-DRGs handelt es sich um Pauschalen und nicht um eine vollstationäre Behandlung, daher kommt hier der § 115a SGB V nicht zum Tragen. Vor- oder nachstationär erbrachte Leistungen werden nicht separat verschlüsselt und abgerechnet.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 10. Sitzung am 11. November 2025, Teil A zum Austausch der Anlagen 1 und 2 des Teil C des Beschlusses des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 9. Sitzung am 3. Juli 2025 mit Wirkung zum 11. November 2025
Antwort
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