Diskussion:Anfrage 0399

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Meiner Meinung nach ist hier die U69.11 für die dauerhaft erworbene Gerinnungsstörung zu verwenden. Da das von-Willebrand-Syndrom solange vorliegt wie der LVAD besteht und dies bis zum Lebensende dauern kann, würde ich von einer dauerhaften erworbenen Gerinnungsstörung ausgehen. Sollte LVAD nicht mehr notwendig sein, zum Beispiel nach Herztransplantation, wird die Gerinnungsstörung nicht mehr kodiert.