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Version vom 17. Juni 2008, 12:34 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Kodierempfehlung SEG 4)

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Schlagwort: Antikoagulanzien

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 2008-01-08

ICD: D68.3 Z92.

Problem/Erläuterung

Wie werden Fälle mit Neueinstellung auf orale Antikoagulation (z. B. Phenprocoumon) oder bei Pausierung (z. B. wegen OP) und anschließender Neueinstellung kodiert? Wann kann D68.3 Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper kodiert werden?

Kodierempfehlung SEG 4

Eine Neueinstellung auf Antikoagulanzien ohne bisherige Gabe wird nicht kodiert. Die Tatsache, dass eine Antikoagulanzienbehandlung erfolgt, wird als Nebendiagnose mit der Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese erfasst, wenn es sich um eine fortgesetzte Behandlung handelt, unter der keine Blutung auftritt. Tritt während einer Dauertherapie mit Antikoagulanzien eine Blutung durch diese auf, ist die Art der Blutung und zusätzlich D68.3 Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien zu kodieren.

Kommentar FoKA

Unter Verweis zum ICD-Kapitel XXI sind Z-Diagnosen nur als Zusatzfaktor zu einer anderen Krankheit oder Schädigung zu kodieren, daher muss die Krankheit, die Anlaß zur Antikoagulation war, als weitere Diagnose verschlüsselt werden, wenn sie die Definition einer Nebendiagnose erfüllt.
Hinweis: Blutungsneigung und durchgeführte Therapie (z.B. Konakion) wird mit D68.4 verschlüsselt

Rückmeldung SEG

Steht noch aus.


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