KDE-59
Schlagwort: Wiederaufnahme, Komplikation, Chemotherapie, Neutropenie, Nebenwirkungen
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 2008-01-08
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung
Ist die „Toxizität“ der Chemo- oder Strahlentherapie (z.B. Neutropenie) als Komplikation zu verschlüsseln? Siehe Beispiel 1-3.
Kodierempfehlung SEG 4
Eine Arzneimittel-Nebenwirkung ist als eine Komplikation zu werten und damit auch eine Komplikation im Sinne der Regelung zur Wiederaufnahme. Dies gilt auch für die Chemo- und Strahlentherapie. Ansonsten müsste eine spezielleVorschrift für die Onkologie erfolgen (s. folgende Beispiele 1 – 3). Beispiel 1 76-jährige Patientin mit AML, laufende Chemotherapie, noch keine Vollremission, Aufnahme mit pathologischen Leberwerten durch Chemotherapie (Entlassung vor einer Woche) in schlechtem Allgemeinzustand. Nach einigen Tagen deutliche Befundbesserung und Entlassung Wiederaufnahme wegen Komplikation: Ja. Beispiel 2 76-jähriger Patient mit einem Pankreas-Ca-Rezidiv, laufende Chemotherapie mit Cisplatin und Gemcitabine, aktuell notfallmäßige Aufnahme mit massiven Cisplatin-induziertem Erbrechen nach der letzten Chemotherapie (Entlassung vor einem Tag), keine Darmobstruktion in der Diagnostik. Wiederaufnahme wegen Komplikation: Ja (wenn DD anderer Ursache unwahrscheinlich). Beispiel 3 44-jährige Patientin, laufende Chemotherapie bei Mamma-Ca, jetzt Aufnahme eine Woche nach letzter Chemotherapie wegen einer Pneumonie bei leichter Leukopenie (2000 Leuko/μl). Wiederaufnahme wegen Komplikation: Nein. Die Pneumonie muss nicht kausal mit der Neutropenie als Folge der Chemotherapie zusammenhängen. Ein Zusammenhang mit der Chemotherapie als durchgeführter Leistung des Voraufenthaltes ist nicht sicher herzustellen.
Kommentar FoKA
Konsens mit Kommentar:
Für FPV 2007 ist KDE korrekt, jedoch:
Nach §2 Abs.3 Satz 2 FPV 2008 kommt es zu einer Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme bei Komplikation nur, wenn die Komplikation in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fällt.
Es wurde klargestellt, dass bei unvermeidbaren Nebenwirkungen von Chemotherapien und Strahlentherapien keine Fallzusammenführung stattfindet (§ 2 Abs. 3 Satz 2 FPV 2008).
Rückmeldung SEG 4
Anpassung für Fälle ab 2008 erfolgt.
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