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Version vom 4. Januar 2010, 10:13 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Rückmeldung SEG-4:)

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Schlagworte: Bandscheibenvorfall, Spinalkanalstenose, Lähmung

Stand: 22.10.2009

Problem/Erläuterung:

Ein Patient wird wegen Bandscheibenvorfällen und Spinalkanalstenose mit Radikulopathie C6/C7 und Parese des M. trizeps brachii im Krankenhaus operiert (Bandscheibenexzision, Spondylodese, Dekompression). Kann als Nebendiagnose auch G83.88 Sonstige näher bezeichnete Lähmungssyndrome angegeben werden?

Kodierempfehlung:

Bei der Versicherten lag ein mit dem ICD-Kode G83.88 zu verschlüsselndes "sonstiges Lähmungssyndrom" nicht vor, sondern eine motorische und sensible radikuläre Symptomatik C6/C7 infolge von Bandscheibenvorfällen und Spinalkanalstenose in dieser Höhe entsprechend dem ICD-Kode M50.1 Zervikale Bandscheibenschäden, Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie in Verbindung mit G55.1* Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden. Mit diesen beiden ICD-Kodes, ggf. in Verbindung mit dem Kode M48.02 Sonstige Spondylopathien, Spinal(kanal)stenose, Zervikalbereich ist das Krankheitsbild spezifisch beschrieben.

Abgesehen davon erfüllt die - von der Hauptdiagnose erfasste - Trizepsparese nicht die Kriterien für die Kodierung als Nebendiagnose nach DKR D003.

Kommentierung FoKA:

Kommentierung steht noch aus.

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


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