Diskussion:KDE-288
DGfM
Also der MDK hätte ja schon auf die E-013 verweisen können --Radeleff 09:17, 9. Sep 2009 (CEST)
GMDS
Konsens mit Kommentar : E-013, genau! Was lesen wir unter den Definitionen zu den ICD-Kodes E43 und E44.-: "Liegt nur eine Messung vor, so stützt sich die Diagnose auf Annahmen und ist ohne weitere klinische Befunde oder Laborergebnisse nicht endgültig..." (Anm.: Verdachtsdiagnose; mit dafür gültigen Regelungen)"... In jenen außergewöhnlichen Fällen, bei denen kein Gewichtswert vorliegt, sollte man sich auf klinische Befunde verlassen." In so Fern sollte der Satz: "Darüber hinaus sind durch eine qualitative/quantitative Ernährungsanamnese /Ernährungsprotokoll und/oder durch gängige Screeningverfahren/Scores die Mangelernährung zu erfassen und der Proteinmangel laborchemisch nachzuweisen (z.B. Serumalbumin)." in seiner Absolutheit relativíert werden. In begründbaren Einzelfällen ist eine Kodierung auch ohne z.B. den laborchemischen Nachweis möglich.