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Schlagwort: Neubildungen, bösartige, Carcinoma in situ, C97!, Primärtumore, Lokalisation

Stand: 2009-12-17

ICD: C50.8 D05.7 C97!

Problem/Erläuterung:

Eine Patientin wird an beiden Mammae operiert, auf der einen Seite ergibt sich ein invasives Karzinom, zu kodieren mit C50.8 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma], Brustdrüse, mehrere Teilbereiche überlappend, auf der anderen Seite ein Carcinoma in situ, D05.7 Carcinoma in situ der Brustdrüse [Mamma], Sonstiges Carcinoma in situ der Brustdrüse. Kann hier zusätzlich C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen kodiert werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

Nach der ICD-Systematik werden die bösartigen Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe, unter C00-C75 aufgelistet. Die Carcinomata in situ bilden eine eigene Gruppe in D00-009 "In-situ-Neubildungen".

Der Kode C97! Erfordert (eine) bösartige Neubildung(en) als Primärtumor(en) (an mehreren Lokalisationen), die per definitionem hier nicht vorliegt.

Kommentar FoKA:

Dissens:

Carcinomata in situ sind bösartige Neubildungen in einer frühen Verlaufsform.

Der Kode C97! ist in seiner Anwendung auf Diagnosekodes nicht durch Hinweise/Inklusiva oder Exklusiva begrenzt.

Somit kann bei gleichzeitigem Vorliegen eines Karzinoms und eines Carcinoma in situ oder beim Vorliegen mehrerer Carcinomata in situ der Kode C97! angewendet werden. Gemäß der DKR D012i, Tabelle 2, wird die Nutzung des Kodes C97! obligat gefordert.

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

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