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Version vom 13. September 2010, 21:23 Uhr von Dennler (Diskussion | Beiträge) (Kommentierung FoKA:)

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Schlagworte: Thrombose, Beinvenenthrombose, Paraneoplasie

Stand: 17.08.2010

Problem/Erläuterung:

Eine Patientin wird mit einer tiefen Beinvenenthrombose stationär aufgenommen. Bei einer Ultraschalluntersuchung wird ein Rundherd in der Leber festgestellt. Die Patientin gibt an, dies sei ihr bekannt, sie sei vor einem Jahr an einem Gallenblasenkarzinom operiert worden. Eine Lebermetastase sei ebenfalls bekannt, was durch Rückfrage beim Hausarzt bestätigt wird. Weitere Diagnostik bzw. Therapie in Bezug auf die Lebermetastase und das Gallenblasenkarzinom erfolgen im Krankenhaus nicht. Das Krankenhaus interpretiert die Thrombose als paraneoplastisches Geschehen. Dürfen das Gallenblasenkarzinom und/oder die Lebermetastase als Nebendiagnose kodiert werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

Hauptdiagnose ist die tiefe Beinvenenthrombose. Bei der tiefen Beinvenenthrombose handelt es sich nicht um ein Symptom der malignen Grunderkrankung. Weder das Gallenblasenkarzinom noch die Lebermetastase erfüllen die Nebendiagnosendefinition.

Kommentierung FoKA:

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

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