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Version vom 15. September 2010, 09:28 Uhr von Dennler (Diskussion | Beiträge) (Kommentierung FoKA:)

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Schlagworte: Malignom, Tumormarker

Stand: 10.06.2010

ICD: C18.- Z85.0

Problem/Erläuterung:

In der Vorgeschichte Kolon-Karzinomerkrankung, Behandlung vor drei Jahren abgeschlossen. Regelmäßige Nachsorge bisher erfolgt. Aktuell stationäre Aufnahme aus anderen Gründen. Im Rahmen der Diagnostik zusätzlich Bestimmung des Tumormarkers CEA. Weitergehende Diagnostik erfolgte bezüglich der ehemaligen Tumorerkrankung nicht. Ist die Kodierung der Karzinomerkrankung mit einem Kode aus C18.- Bösartige Neubildung des Kolons als Nebendiagnose korrekt?

Kodierempfehlung SEG-4:

Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese ist zu kodieren. Nach DKR 0209 Malignom in der Eigenanamnese ist in den Fällen, in denen die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist, ein Kode aus Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese als Nebendiagnose zuzuweisen, sofern dies den Behandlungsaufwand beim aktuellen Aufenthalt erhöht (siehe auch DKR D003 Nebendiagnosen).

Kommentierung FoKA:

Konsens

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

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