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Version vom 3. Dezember 2010, 13:55 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Kommentierung FoKA:)

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Schlagworte: Mastopexie, Mamma, Therapie, brusterhaltend

Stand: 28.10.2010

OPS: 5-886.2

Problem/Erläuterung:

Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Gewebestraffung an der Mamille (mittels „Pexie-Naht“) dokumentiert. Rechtfertigt das die zusätzliche Kodierung von OPS 5-886.2 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Mastopexie neben dem brusterhaltenden Primäreingriff zur Behandlung des Mammakarzinoms?

Kodierempfehlung SEG-4:

Die Durchführung von sog. Pexie-Nähten im Rahmen einer brusterhaltenden Therapie rechtfertigt nicht die zusätzliche Kodierung von 5-886.2. Mastopexie bezeichnet die Straffung der gesamten Brust (z.B. bei Ptosis), nicht aber eine Teilstraffung (an der Mamille oder intramammär). Bei der „Pexie“-Naht handelt es sich um eine Prozedurenkomponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird.

Dies gilt analog für Eingriffe bei gutartigen Mamma-Tumoren.

Kommentierung FoKA:

Konsens mit Kommentar:

Konsens im Nichtgebrauch des OPS-Kodes der Mastopexie.

Bei nicht genannter OP-Technik kann nicht bewertet werden, ob es sich um einen standardmäßig in der OP enthaltenen intergralen Bestandheit handelt.

Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob Maßnahmen an der Mamille durch einen Kode aus 5-882.- zu kodieren sind.

Rückmeldung SEG-4:

Übereinstimmung


Direkt-Link SEG-4

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