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Schlagwort: Shuntkomplikation

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 22.01.2009

ICD: I82.8 I74.2 I74.3

Problem/Erläuterung

Verschlüsselung der Hauptdiagnose bei Patienten mit Aufnahme wegen Thrombose eines AV-Shunts.

Kodierempfehlung SEG-4

Für einen Patienten, der bereits vorher einen Shunt erhielt und bereits regelmäßig dialysiert wird, ist als Hauptdiagnose der entsprechende Grund der Aufnahme zu kodieren:
In der Regel handelt es sich um eine Thrombose des venösen Schenkels und ist deshalb mit I82.8 Embolie und Thrombose sonstiger näher bezeichneter Venen zu kodieren.
Ist in seltenen Fällen auch der arterielle Schenkel betroffen, kann dies durch den Kode I74.2 Embolie und Thrombose der Arterien der oberen Extremitäten oder I74.3 Embolie und Thrombose der Arterien der unteren Extremitäten ausgedrückt werden.

Hinweis zur Differenzierung der Kodierempfehlungen 15 und 245:

Der Shunt besteht in diesem Fall aus körpereigenem Material. Unter Bezug auf DKR D002 sind die o.g. Kodes die spezifischeren Schlüsselnummern in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung nach medizinischen Maßnahmen.

Kommentar FoKA

Dissens:

Der FoKA stimmt mit der Empfehlung des MDK nicht überein. Der MDK empfiehlt bei Aufnahme wegen Shuntthrombose den Schlüssel I74.- Arterielle Embolie und Thrombose. Das ist so nicht haltbar, da ein Shunt keine Arterie, sondern eine Vene (die durch die Operation einen arteriellen Bluteinstrom erhält) darstellt. Richtig ist vielmehr ein Schlüssel aus T82.- Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate...in den Gefäßen. Im ICD-10 Katalog wird unter T82.5 der operativ angelegte arteriovenöse Shunt genannt, so dass dieser Schlüssel ausgewählt werden muss. Dem widerspricht auch nicht die Koderrichtlinie DKR D002f, die die Kodierung von Schlüsseln aus T80ff. untersagt, wenn es spezifischere Schlüssel für die Komplikation gibt.

Rückmeldung SEG-4

Kein Anpassungsbedarf


Direkt-Link SEG-4

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