KDE-216

Aus DGfM
Version vom 22. Mai 2012, 08:38 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Problem/Erläuterung)

Wechseln zu: Navigation, Suche

Schlagwort: Mammakarzinom, Brusterhaltende Therapie, Rekonstruktion, plastische

Stand: 2008-04-24

Aktualisiert: 19.04.2012

OPS: 5-886.1

Problem/Erläuterung

Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation (Segmentresektion) durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Mobilisierung von Drüsengewebe dokumentiert. Rechtfertigt das zur zusätzlichen Kodierung von 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion neben dem Primäreingriff zur Behandlung des Mammakarzinoms?

Kodierempfehlung SEG-4:

Für Fälle bis einschließlich 2011 gilt:

Die routinemäßige Angabe von z.B. „Mobilisierung von Drüsengewebe zur Defektdeckung“ rechtfertigt nicht die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion. Dabei handelt es sich um eine Komponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird. Für die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 sollte jeweils im OP-Bericht klar erkennbar sein, dass es sich um einen zusätzlichen plastisch-rekonstruktiven Eingriff handelt.

Für Fälle ab 2012 gilt:

Ab 2012 sind die Änderungen des OPS im Bereich Operationen an der Mamma (5-87…5-88) zu berücksichtigen. Da im vorliegenden Fall lediglich wenig Brustgewebe mobilisiert wurde, ist ab 2012 der beschriebene Eingriff mit dem OPS-Kode 5-870.a1 Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe, Partielle Resektion, Defektdeckung durch Mobilisation und Adaptation von bis zu 25 % des Brustgewebes (bis zu 1 Quadranten) zu kodieren.


Kommentar FoKA:

Konsens (gültig bis 19.04.2012)

Rückmeldung SEG 4

Übereinstimmung


Direkt-Link SEG-4

Zurück zu KDE-215

Weiter zu KDE-218

Zurück zur Übersicht