Anfrage 0047
Aus DGfM
Version vom 3. Januar 2013, 11:37 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge)
1. Anfrage vom: 25.10.2012
Stand:
2. Problembeschreibung:
Es geht um operative Leistungen, die im Katalog 115b SGB V unter Kategorie 2 gelistet sind. Nach unserer Auffassung kann man solche Leistungen ohne Begründung für 1 Nacht stationär behandeln, während man bei Kategorie 1 Fällen immer eine Begründung braucht ( AEP-Kriterien).
3. Frage:
Der MDK will uns alle stationären Tage streichen, es soll ambulant abgerechnet werden. Was können wir machen?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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