Anfrage 0053
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Version vom 24. Januar 2013, 14:38 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge)
1. Anfrage vom: 22.01.2013
Stand:
2. Problembeschreibung:
Erfordernisse bezüglich Qualifikation der „Physiotherapie“ zur kodierbarkeit der 8-98b.
3. Frage:
Kann, wenn die OPS 8-98b abgerechnet wird zur Erbringung der „Massnahmen der Physiotherapie“ eine stattlich geprüfte Gymnastiklehrerein mit Zusatzausbildung Bewegungstherapie eingesetzt werden.
4. ggf. Lösungsansatz:
Ich habe diesbezüglich beim DIMDI angefragt. Dort hiess es dass es hier bezüglich der Qualifikation des Erbringer der Physiotherapie keine genaueren Angaben gäbe.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
Antwort
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