Anfrage 0056
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1. Anfrage vom: 29.11.2012
Stand:
2. Problembeschreibung:
Pat. wird uns von einer anderen Klinik mit Analprolaps zuverlegt. Bei uns wird eine beidseitige Lungenembolie festgestellt die behandelt wurde. Die OP des Prolaps konnte deswegen nicht durchgeführt werden und wurde auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Die Lungenembolie bestand wahrscheinlich schon in der anderen Klinik, wurde nur nicht festgestellt.
3. Frage:
Darf ich die Lungenembolie als Hauptdiagnose verschlüsseln oder den Analprolaps?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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