Anfrage 0209

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Thema: Reanimation und Beatmung

1. Anfrage vom: 30.11.2017

Stand: 22.01.2018


2. Problembeschreibung:

Bei einem im Aufenthalt reanimierten Pat. haben wir bisher einen Kode aus I46._ kodiert. Wenn dieser Pat. im Rahmen der Reanimation zusätzlich auch beatmet wurde, haben wir auch die Nebendiagnose R09.2 hinzugefügt. Kürzlich haben wir die ersten MDK-Gutachten erhalten die besagen, dass der Sachverhalt nach dem ICD nur mit R09.2 kodiert werden dürfe -> „Herz-Lungen-Versagen“. Da aber die DKR (in diesem Fall 0903) über dem ICD stehe, dürfe nur ein Kode I46._ verschlüsselt werden. Aber niemals beide nebeneinander! Unsere Argumentation ist: 2 Maßnahmen (Reanimation + Beatmung) = auch 2 ICD.


3. Frage:

Wie sehen Sie diesen Sachverhalt? Ist R09.2 für die „zusätzliche Beatmung“ etvl. nicht gerechtfertigt und es muss ein anderer ICD dafür zusätzlich genommen werden (z.B. Verschlüsselung einer respiratorischen Insuffizienz neben I46._)? Oder tatsächlich nur 1 ICD für beide Maßnahmen?

Interessant dabei ist, dass im Rahmen des Grouping auch beides nebeneinander CCL-relevant sein kann.


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Ein Herzstillstand oder ein Herz- und Atemstillstand ist gemäß DKR 0903 nur mit einem Kode aus I46.- zu verschlüsseln (siehe auch KDE-580).

(Stand: 22.01.2018)


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