DKR 1505a
1505a Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft
Muss eine Schwangerschaft z.B. aus medizinischen Gründen vorzeitig beendet werden, finden die folgenden Richtlinien Anwendung:
1. Wenn die Schwangerschaft mit einem Abort beendet wird (Fetalgewicht unter 500g, keine Vitalitätszeichen) ist
- O04.– Ärztlich eingeleiteter Abort
als Hauptdiagnose zuzuordnen, zusammen mit einem Kode aus
- O09.–! Schwangerschaftsdauer
und einem Kode, der den Grund für die Beendigung angibt, wie z.B.
- O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten.
2. Wenn die Schwangerschaft mit einer Totgeburt (Fetalgewicht mindestens 500g, keine Vitalitätszeichen) vorzeitig beendet wird, ist als Hauptdiagnose der Grund für die Schwangerschafts¬beendigung anzugeben, wie z.B.
- O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten.
Als Nebendiagnosen sind
- O60.1 Vorzeitige Wehen mit vorzeitiger Entbindung oder
- O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne Wehen,
- O09.–! Schwangerschaftsdauer
sowie
- Z37.1! Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)
zuzuweisen.
3. Wenn die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft in eine Lebendgeburt mündet, ist der Grund für die Schwangerschaftsbeendigung, z.B.
- O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten
als Hauptdiagnose zu kodieren. Als Nebendiagnosen sind
- O60.1 Vorzeitige Wehen mit vorzeitiger Entbindung oder
- O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne Wehen,
- O09.–! Schwangerschaftsdauer
und
- Z37.0! Lebendgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)
zuzuweisen.
Zur KDE-270
Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs