Anfrage 0001

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1. Problembeschreibung:

Ein Patient wird mit einer inkarcerierten Leistenhernie aufgenommen. Die Operation beginnt endoskopisch und es muß wegen Darmnekrose umgestiegen werden auf offen chirurgische Dünndarmteilresktion mit Verschluß des Abdomens(ohne Hernienversorgung), dann neuer Hautschnitt in der Leiste und operative Versorgung der Leistenhernie.

2. Frage:

2.1 Kann der Kode "5-530.4 Verschluß einer Hernia inguinalis, mit Darmresektion, ohne zusätzliche Laparotomie" genommen werden? Ich denke nicht, denn es lag eine zusätzliche Laparotomie vor.

2.2 Können die beiden Kodes "5-454.50 (Teil-)Resektion des Ileums, offen chirurgisch" und "5-530.x Sonstiger Verschluß einer Hernia inguinalis" genommen werden? Ich denke Ja, denn beide Eingriffe sind seperat durchgeführt worden.

2.3 Darf nur der Kode "5-530.x Sonstiger Verschluß einer Hernia inguinalis" genommen werden(so will es der MDK)?

3. ggf. Lösungsansatz:

Wenn es den Kode "5-530.4Verschluß einer Hernia inguinalis, mit Darmresektion, ohne zusätzliche Laparotomie" gibt, ist zu erwarten, dass es eine Kode "....mit zusätzlicher Laparatomie" geben sollte. Meines wissens gibt es diesen Kode nicht. Darum meine ich, die Prozeduren sind einzeln zu kodieren. Der MDK verlangt, mit Hinweis auf die monokausale Kodierung, es sei der Kode 5-530.x zu kodieren.

4. ICD / OPS / DKR / Gesetze: OPS 2011 in der gültigen Fassung, Urteil zur Monokausale Kodierung in der Rechtsprechung

Diskussion

Da es keinen spezifischen Kombi-Kode gibt, müssen die Eingriffe jeweils als Einzel-Kodes kodiert werden, zumal es zwei verschiedene Hautschnitte gab und auch in unterschiedlichen Regionen operiert wurde.--Gramminger 12:08, 19. Okt. 2011 (CEST)


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