Anfrage 0001

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1. Problembeschreibung:

Ein Patient wird mit einer inkarcerierten Leistenhernie aufgenommen. Die Operation beginnt endoskopisch und es muß wegen Darmnekrose umgestiegen werden auf offen chirurgische Dünndarmteilresktion mit Verschluß des Abdomens(ohne Hernienversorgung), dann neuer Hautschnitt in der Leiste und operative Versorgung der Leistenhernie.


2. Frage:

2.1 Kann der Kode "5-530.4 Verschluß einer Hernia inguinalis, mit Darmresektion, ohne zusätzliche Laparotomie" genommen werden? Ich denke nicht, denn es lag eine zusätzliche Laparotomie vor.

2.2 Können die beiden Kodes "5-454.50 (Teil-)Resektion des Ileums, offen chirurgisch" und "5-530.x Sonstiger Verschluß einer Hernia inguinalis" genommen werden? Ich denke Ja, denn beide Eingriffe sind seperat durchgeführt worden.

2.3 Darf nur der Kode "5-530.x Sonstiger Verschluß einer Hernia inguinalis" genommen werden(so will es der MDK)?


3. ggf. Lösungsansatz:

Wenn es den Kode "5-530.4Verschluß einer Hernia inguinalis, mit Darmresektion, ohne zusätzliche Laparotomie" gibt, ist zu erwarten, dass es eine Kode "....mit zusätzlicher Laparatomie" geben sollte. Meines wissens gibt es diesen Kode nicht. Darum meine ich, die Prozeduren sind einzeln zu kodieren. Der MDK verlangt, mit Hinweis auf die monokausale Kodierung, es sei der Kode 5-530.x zu kodieren.


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze: OPS 2011 in der gültigen Fassung, Urteil zur Monokausale Kodierung in der Rechtsprechung


Antwort

Gemäß DKR P004f ist bei Umstieg von einem endoskopischen auf ein offen chirurgisches Verfahren und bei Fehlen eines "Umstiegskodes" das offen chirurgische Verfahren spezifisch zu kodieren. Der OPS-Kode 5-530.4 beschreibt lediglich den Verschluß einer Hernie mit Darmresektion ohne zusätzliche Laparotomie. Da es keinen eigenen Kode für Hernienverschluß mit Darmresektion mit zusätzlicher Laparotomie gibt, ist die Darmresektion gesondert zu verschlüsseln. Auch die DKR P003d weist explizit darauf hin, dass bei intraoperativ aufgetretenen Komplikationen die erforderlichen zusätzlichen Verfahren gesondert zu kodieren sind.

Somit ist die Operation mit folgender Kodierung abzubilden:

  1. 5-530.0*/ .1*/ .2*/ .3* Verschluss einer Hernia inguinalis und
  2. 5-454.50 (Teil-)Resektion des Ileums, offen chirurgisch
  3. Die Laparoskopie wird nicht gesondert kodiert.


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