Anfrage 0003

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1. Problembeschreibung:

Überschreitung der oberen Grenzwerweildauer.

Pat. wird unter erhebl. Alkoholeinfluss vorgestellt. Sie berichtet über einen Sturz vor 4 Wochen.Rö.:mehrfragmentäre Tibiakopffraktur links. Stat.Aufnahme, Ruhigstellung mit Gipstutor erfolgt. Bei mangelnder Compliance kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Weichteile und Spannungsblasen. Verzögerte Anlage Fix. Ext. u. Punktion Kniegelenk. Nach Konsolidierung der Weichteile konnte dann eine geschlossene Repo und winkelstabile Plattenosteosynthese der Tibia durchgeführt werden.


2. Frage:

Gibt es Möglichkeiten, den Mehraufwand abzubilden ? Es kommt zu einer erheblichen Überschreitung der Grenzverweildauer. Dieses Problem haben wir leider sehr oft.


3. ggf. Lösungsansatz:


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Diskussion

Also der Langliegerzuschlag wurde doch gerade eingeführt um die erhöhten kosten bei langen Verweildauer wenigstens teilweise zu refinanzieren. Das das Geld oft nicht reicht, ist ein anderen Problem und kann auch nicht durch eine geänderte Kodierung gelöst werden. --Radeleff 13:56, 28. Okt. 2011 (CEST)

Leider gibt der Anfragende keinen Einblick in seine Kodierung, daher ist nur sehr schwer zu antworten, inwiefern eine "bessere Darstellung" hier abhelfen könnte. Ansonsten: Das DRG-System ist ein Pauschalsystem - und als solches kann es in Einzelfällen eben zu "ungünstigen Konstellationen" kommen. Also alles korrekt kodieren (die richtige HD, vollständige ND, korrekte und vollständige OPS-Ziffern) und sich die oGVD durch gute Dokumentation nicht vom MDK "klauen" lassen.--Gramminger 19:40, 29. Okt. 2011 (CEST)

Ohne Kenntnis der Kodierung ist die Beantwortung nicht möglich. --VonderGroeben 00:10, 4. Nov. 2011 (CET)



Habe der Anfragenden bereits geantwortet, dass ohne Kenntnis der vollständigen Kodierung und weiterer administrativer Angaben zum Aufenthalt hier keine Beratung möglich ist. --Dennler 21:51, 2. Nov. 2011 (CET)