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Die Anfrage beinhaltet zwei Problematiken. Einmal das Problem der Transfusionskodierung. Mit der Verfolgung der o.g. Links müsste hierzu die Antwort zu geben sein. Das andere Problem ist aber ein grundsätzliches Problem: Darf der MDK nachträglich aus wirtschaftlichen Gründen eine medikamentöse Therapie anzweifeln, also retrospektiv in das Behandlungsmanagement eingreifen? Bezgl. Verweildauerprüfungen sind wir dies ja gewohnt und wird ohne Zweifel akzeptiert. Bei Prüfungen von ZEs wundert es mich, dass es nicht schon viel früher zu einer solchen Anfrage kam. Ein Medikament, dass zweifellos anerkannt ist und auch seine Indikation klar geregelt ist, aber nunmal für die KK über ein ZE Geld kostet, soll herausgeprüft werden, weil es auch eine Alternative gibt, welche kein ZE generiert. Ist dies ein Eingriff in die Behandlungshoheit des behandelten Arztes oder ist es unter dem Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 SGB V gerechtfertigt? Wo sind die Grenzen? Sollten wir eventuell in der nächsten Steuergruppensitzung diskutieren
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Version vom 14. Januar 2012, 14:27 Uhr

1. Problembeschreibung:

Bei einer Patientin mit therapierefraktärer CLLwurden in einem Aufenthalt sowohl Apherese- als auch gepoolte TK appliziert. Der MDK stellt nunmehr die Indikation zur Applikation und somit die Abrechnung des ZE 84.03 infrage. Im Widerspruch habe ich dies mit der zu erwartenden Massentransfusion und konsekutiv erhöhten Gefahr der Antikörperbildung begründet.


2. Frage:

Ist der MDK berechtigt Therapieansätze im Nachgang zu hinterfragen? (Wenn es anerkannte Behandlungsformen sind?)



3. ggf. Lösungsansatz:



4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Das Prüfverhalten des MDK folgt dem Anschein nach einem internen Gutachten des MDK Baden-Württemberg im Auftrag der AOK Essen Rheinland/Hamburg vom 19.10.2010 mit dem Titel „Pool- versus Apherese-Thrombozytenkonzentrate - Gleichwertigkeit der Präparate?“.

In diesem Gutachten wird die Grundidee verfolgt, dass die Therapie mit Pool-Konzentraten wirtschaftlicher sei als die Therapie mit Apherese-Präparaten.

Durch transfusionsmedizinische Fachgesellschaften erfolgte eine dezidierte Auseinandersetzung mit der Argumentation des MDK.

  • Berufsverband der Deutschen Transfusionsmediziner e.V. (BDT) [1]
  • Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie e. V. [2]

Das Paul-Ehrlich-Institut hat ebenfalls eine Stellungnahme zum Einsatz der beiden Thrombozytenkonzentrate [3] veröffentlicht und kommt zu dem Schluß:

"Aus der Sicht des PEI sind derzeit beide in Deutschland zugelassene Thrombozytenkonzentrate für die Versorgung der Patienten sicher und erforderlich."

--Dennler 21:34, 11. Jan. 2012 (CET)

Die Anfrage beinhaltet zwei Problematiken. Einmal das Problem der Transfusionskodierung. Mit der Verfolgung der o.g. Links müsste hierzu die Antwort zu geben sein. Das andere Problem ist aber ein grundsätzliches Problem: Darf der MDK nachträglich aus wirtschaftlichen Gründen eine medikamentöse Therapie anzweifeln, also retrospektiv in das Behandlungsmanagement eingreifen? Bezgl. Verweildauerprüfungen sind wir dies ja gewohnt und wird ohne Zweifel akzeptiert. Bei Prüfungen von ZEs wundert es mich, dass es nicht schon viel früher zu einer solchen Anfrage kam. Ein Medikament, dass zweifellos anerkannt ist und auch seine Indikation klar geregelt ist, aber nunmal für die KK über ein ZE Geld kostet, soll herausgeprüft werden, weil es auch eine Alternative gibt, welche kein ZE generiert. Ist dies ein Eingriff in die Behandlungshoheit des behandelten Arztes oder ist es unter dem Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 SGB V gerechtfertigt? Wo sind die Grenzen? Sollten wir eventuell in der nächsten Steuergruppensitzung diskutieren

.--Gramminger 13:27, 14. Jan. 2012 (CET)

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