Anfrage 0012

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1. Problembeschreibung:

Bei Patienten, die nie intubiert waren, sondern non- invasiv über Maske (BIPAP/NIV/CPAP/ASB) beatmet wurden, stellt sich die Frage, wie die Beatmungsstunden zu zählen sind. Im konkreten Fall ist eine Patientin mit exazerbierter COPD und respiratorischer Insuffizienz auf unserer Intensivstation behandelt worden. Sie wurde intermittierend teilweise NIV- teilweise BIPAP beatmet. Zählt man nur die Stunden, in denen die Patientin beatmet wurde, käme man auf 14h innerhalb von 24h.


2. Frage:

Wie zählt man die Beatmungsstunden, wenn der Patient intermittierend beatmet wurde?

Wie kann ich beim MDK argumentieren?


3. ggf. Lösungsansatz:

wurde ein Pat nicht länger als 7 Tage beatmet ( inclusive Entwöhnung ) dann gilt er als entwöhnt, wenn er 24 h spontan atmet.

wurde ein Pat länger als 7 Tage beatmet ( inclusive Entwöhnung ) dann gilt er als entwöhnt, wenn er 36 h spontan atmet.

D.h unter 24 h bzw unter 36 h werden die Phasen ohne Beatmung zur Beatmungszeit hinzu gezählt


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze: Die deutschen Kodierrichtlinien sprechen von einer Entwöhnungsphase.


Antwort

Laut DKR 1001 endet die Beatmung mit einem der folgenden Ereignisse:
• Extubation
• Beendigung der Beatmung nach einer Periode der Entwöhnung.
• Entlassung, Tod oder Verlegung eines Patienten, der eine künstliche Beatmung erhält (s.a. „Verlegte Patienten”, unten).

Formal beginnt ein Weaning spätestens zum Zeitpunkt des ersten Versuchs einer Beendigung der Beatmung. Wenn innerhalb eines Intervalls von 24 bzw. 36 h nach diesem Versuch eine erneute Beatmungsperiode erforderlich ist, sind gemäß der Kodierrichtlinie die Stunden des beatmungsfreien Intervalls zur Beatmungsdauer hinzuzuzählen.




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