Anfrage 0013

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1. Problembeschreibung:

Ein Patient wurde bei bekannter sekundär chronisch progredienter Encephalomyelitis disseminata mit Verschlechterung der spastischen Paraparese stationär aufgenommen. Nachdem zuletzt intrathekale Kortisongaben zu einer wesentlichen Verbesserung der Spastik geführt hatten, wurde auch diesmal eine zweimalige Therapie mit Triamcinolon intrathekal durchgeführt. Behandlung mit Baclofen Tabl. wurde fortgeführt. Ein Wiederaufnahmetermin zur nächsten intrathekalen Triamcinolon-Gabe wurde vereinbart.

2. Frage:

2.1. Wie wird der Fall korrekt kodiert??

2.2. Können die intrathekalen Triamcinolon - Injektionen mit dem Kode 8-541.0 „Instillation von und lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren: Intrathekal“ verschlüsselt werden?

3. ggf. Lösungsansatz:

a) Sekundär chronisch progrediente Encephalomyelitis disseminata mit akuter Progression (G35.31) als Hauptdiagnose und spastische Paraparese (G82.13) als Nebendiagnose?

oder

b) ist die Spastische Paraparese (G82.13) die Hauptdiagnose? Darf dann die Multiple Sklerose noch als Nebendiagnose kodiert werden? (der Kode G82.13 beschreibt zwar ein Symptom, ist aber kein typischer Symptomkode / R-Kode. Könnte in diesem Fall die Kodierrichtlinie D002f – Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose trotzdem zur Anwendung kommen?

4. ICD / OPS / DKR / Gesetze: OPS 2011 in der gültigen Fassung, Urteil zur Monokausale Kodierung in der Rechtsprechung

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