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Für mich stellt sich als erstes die Frage, unter welcher Indikation die ASK mitsamt den durchgeführten "Sanierungsarbeiten" erfolgt ist? Und hat der patient tatsächlich eine Chondromalazia patellae?
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Die T84.0 dürfte nach meiner meinung nur dann hinzu gefügt werden, wenn die CHP Folge der Prothese ist und nicht Ausdruck der fortschreitenden Gonarthrose. Eine Lockerung der prothese wird ja verneint.
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Die 5-823.0 dürfte nur dann verschlüsselt werden, wenn Sie zur Abklärung der Frage der Revisionsnotwenigkeit durchgeführt wurde. Ist sie aus symptomatisch-therapeutischen Gründen erfolgt, dann nicht.
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--DFS 11:38, 13. Feb. 2012 (CET)
  
  

Version vom 13. Februar 2012, 12:38 Uhr

1. Problembeschreibung:

vor ca. 5 Jahren endoprothetische Versorgung mittels Schlittenprothese des rechten Beines medialer Femurcondylus u. Tibiakopf. Der Pat. wird in unserer Klinik mit Fragestellung einer Wechseloperation vorgestellt. Nach eingehender klinischer Untersuchung unter Würdigung der exzellenten Beweglichkeit, des fehlenden Lockerungssaumes der Knieendoprothese u. der Schmerzsymptomatik, die eher am oberen lateralen Patellapol lokalisiert ist, wird von einer Wechsel-OP abgeraten.

Diagnose:

Laterales Hyperkompressionssyndrom bei Z. n. Schlittenendoprothese


Therapie:

Knie-ASK mit partieller Synovektomie, Entfernung Restmeniskus, Notch-Plastik u. Mini-open lateral release


2. Frage:

2.1. Ist hier die T84.0 als ND zu kodieren?

2.2. Darf hier zusätzlich eine Revision (ohne Wechsel) kodiert werden?


3. ggf. Lösungsansatz:


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze: ICD – M22.4, (T84.0?), Z95.0, Z96.6/ OPS: 5-812.0h, 5-804.0, (5-823.0?)


Für mich stellt sich als erstes die Frage, unter welcher Indikation die ASK mitsamt den durchgeführten "Sanierungsarbeiten" erfolgt ist? Und hat der patient tatsächlich eine Chondromalazia patellae? Die T84.0 dürfte nach meiner meinung nur dann hinzu gefügt werden, wenn die CHP Folge der Prothese ist und nicht Ausdruck der fortschreitenden Gonarthrose. Eine Lockerung der prothese wird ja verneint. Die 5-823.0 dürfte nur dann verschlüsselt werden, wenn Sie zur Abklärung der Frage der Revisionsnotwenigkeit durchgeführt wurde. Ist sie aus symptomatisch-therapeutischen Gründen erfolgt, dann nicht. --DFS 11:38, 13. Feb. 2012 (CET)



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