Anfrage 0024

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1. Anfrage vom: 16.04.2012

Stand: 21.05.2012


2. Problembeschreibung:

Kodierung der Re-Implantation einer TEP bei zweizeitigem Wechsel. Der MDK verlangt hier einen Kode aus 5-820, 5-822, 5-824, 5-826. Wir sind hingegen hier der Meinung, dass aufgrund der Kodierrichtlinie P013k bei der Re-Implantation auch ein Kode aus einer Rubrik Revision, Wechsel zu verwenden ist.


3. Frage:

Korrekte Kodierung der Reimplantation bei 2-zeitigem Wechsel


4. ggf. Lösungsansatz:

Ein Lösungsvorschlag für diese beiden Probleme wäre das Einfügen von Hinweisen im Kapitel 5-821. Hinweis: Kodes aus 5-820, 5-822, 5-824, 5-826 sind nur bei der Primärimplantation von Endoprothesen zu verwenden 2. Hinweis: Bei der Re-Implantation einer Endoprothese im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels ist der Kode für den Wechsel zu verwenden 3. Hinweis: Eine Reoperation an einem Gelenk mit einliegender Endoprothese ist als Revision zu kodieren


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

5-82*, P013k


Antwort

Für endoprothetische Eingriffe gilt grundlegend:

"Implantationskodes" beschreiben das Einsetzen der Prothese an einer Stelle, wo bei der jeweiligen Operation keine Prothese (mehr) vorhanden ist

Kodes für Revision, Wechsel und Entfernung (5-821.-; 5-823.-; 5-825.-; 5-827.-) beschreiben:

  • Die Revision, bei der die Prothese nicht entfernt wird
  • Den Wechsel, bei der eine Prothese entfernt und im gleichen Arbeitsgang eine neue eingesetzt wird
  • Die Entfernung, bei der eine Prothese entfernt und (zunächst) keine neue implantiert wird.

Bei einem zweizeitigen Wechsel (z. B. bei infizierter Prothese) werden somit zwei Eingriffe durchgeführt:

  • Entfernung der Prothese
  • Einsetzen einer neuen Prothese und 5-983 - Reoperation

Vorschläge für die Neufassung von Hinweisen, Inklusiva, Exklusiva können über die jeweiligen Fachgesellschaften in das Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung der Klassifikationssysteme eingebracht werden.


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