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Bei einer Metallentfernung ist es sehr häufig notwendig, Ossifikationen abzutragen, um das Osteosynthesematerial ausreichend freizulegen. Diese Maßnahmen sind im Kode der Metallentfernung grundsätzlich enthalten.
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Anders ist die Situation zu bewerten, wenn "verlorenes" oder abgebrochenes Osteosynthesematerial aus anatomisch regelrechten Knochenbereichen entfernt wird und dazu Knochen reseziert oder osteotomiert wird. Hierfür können die entsoprechenden Kodes zusätzlich angegeben werden. 
  
  

Version vom 5. Mai 2012, 16:09 Uhr

1. Problembeschreibung:

Nach einer Femur-Nagelosteosynthese haben sich im Weichteilzugang dtl. Ossifikationen gebildet, die bei der Metallentfernung mühsam reseziert werden mussten.


2. Frage:

Kann neben der Metallentfernung (5-787.7g) zusätzlich die partielle Knochenresektion (5-782.0f) kodiert werden?


3. ggf. Lösungsansatz:


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:



Antwort

Bei einer Metallentfernung ist es sehr häufig notwendig, Ossifikationen abzutragen, um das Osteosynthesematerial ausreichend freizulegen. Diese Maßnahmen sind im Kode der Metallentfernung grundsätzlich enthalten. Anders ist die Situation zu bewerten, wenn "verlorenes" oder abgebrochenes Osteosynthesematerial aus anatomisch regelrechten Knochenbereichen entfernt wird und dazu Knochen reseziert oder osteotomiert wird. Hierfür können die entsoprechenden Kodes zusätzlich angegeben werden.


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