Anfrage 0048

Aus DGfM
Version vom 25. Januar 2013, 16:19 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Schützte „Anfrage 0048“ ([edit=sysop] (unbeschränkt) [move=sysop] (unbeschränkt)))

Wechseln zu: Navigation, Suche

1. Anfrage vom: 29.10.2012

Stand:


2. Problembeschreibung:

Beim Patienten wurde wegen einer Arteriosklerose mit offener Ferse zum einen die I70.24 „Artherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Gangrän“, als auch die L89.37 „Dekubitus 4. Grades: Ferse“ kodiert.


3. Frage:

Handelt es sich hier um eine Doppelkodierung oder ist dies so zulässig ? Der MDK hat die I70.24 in I70.22 geändert und die L89.37 belassen, mit der Begründung: die von uns gewählte Kodierung sei eine nicht zulässige Doppelkodierung.


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Zurück zu Anfrage 0047

Weiter zu Anfrage 0049