Anfrage 0051

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1. Anfrage vom: 15.11.2012

Stand: 15.04.2013


2. Problembeschreibung:

Wir haben bei einem Patienten mit intracoronarem Thrombus bei akuten Herzinfarkt eine Thrombolyse durch Bolusgabe Integrillinin i.c. durchgeführt. Durch die Gabe des Eptifibatid löste sich der Thrombus auf, auch wenn das Medikament klassifikatorisch kein Thrombolyticum darstellt, sondern einen Thrombozytenaggregationshemmer. Thrombolytica sind zur intracoronaren Anwendung ferner medizinisch kontraindiziert, weswegen die Bolusgabe eines Thrombozytenaggregationshemmers die gebotene Alternative darstellt.


3. Frage:

Warum soll der OPS 8-837.60 "selektive, intracoronare Thrombolyse" hier nicht die korrekte Beschreibung unseres Vorgehens sein? MDK und FoKA haben die KDE-203 zwar bereits konsentiert. Wir sind jedoch der Meinung, dass für die Kodierung der selektiven intracoronaren Thrombolyse das Ergebnis der Prozedur ausschlaggebend ist, nicht die Art des hierfür verwendeten Wirkstoffs. Dieser wäre ggf. mittels OPS-Code aus Kapitel 6 zu kodieren.


4. ggf. Lösungsansatz:

Kodierung der selektiven intracoronaren Thrombolyse 8-837.60 nach Thrombusnachweis vor der Gabe des Wirkstoffs und Nachweis der erfolgreichen Thrombolyse direkt nach Erbringung der Prozedur. Kodierung des Wirkstoffs mit einem OPS-Code aus Kapitel 6.

5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

I21._, OPS 8-837.60 + 6-002.k_

Antwort

Im derzeitig gültigen Klassifikationssystem für Prozeduren ist kein Kode für die intracoronare Gabe eines Thrombozytenaggregationshemmers enthalten. Das Medikament selbst gehört nicht zu den Thrombolytika. Somit ergeben sich keine neuen Erkenntnisse im Vergleich zur KDE-203.

Angesichts des resultierenden Konflikts zwischen der formalen Einordnung des Medikaments und der phänomenologischen Wirkung wird der FoKA eine Anfrage an die zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften stellen, um das Problem mittelfristig im Rahmen des Vorschlagverfahrens zu lösen.


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